Pressemitteilung | 9.09.2020
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VerwG Stuttgart: Präsidentin der IHK Stuttgart handelte rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat der Präsidentin der IHK Stuttgart ohne jede Einschränkung gesetzeswidriges Handeln attestiert, als sie einem Mitglied der Vollversammlung öffentlich den Verstoß gegen die Compliance-Richtlinie vorwarf.
Diese Entscheidung hatte sich nach der mündlichen Verhandlung bereits abgezeichnet, als der Richter in der mündlichen Verhandlung beispielsweise ausführte, vor dem Hintergrund von Compliance-Richtlinien öffentlich das Wort „Compliance-Verstoß“ in den Mund zu nehmen, sei „hochgradig problematisch“.
Was war geschehen? Clemens Morlok, Mitglied der Kaktus-Initiative und der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart, informierte die Vollversammlung während der Beratungen über den Jahresabschluss 2016 darüber, dass die interne Revision gravierende Mängel bei der Führung einer Bildungseinrichtung der IHK festgestellt habe. Während im Revisionsbericht mehrfach das Prädikat "ungenügend" vergeben wurde, fanden sich im Lagebericht zum Jahresabschluss nur beschönigende Formulierungen.
Die IHK-Führung - insbesondere die Präsidentin - sah nicht etwa sich im Unrecht wegen der Falschinformationen gegenüber der Vollversammlung, sondern Morlok wegen eines Verstoßes gegen die Compliance-Richtlinie. Die IHK-Präsidentin bezichtigte in der Vollversammlungssitzung Morlok ohne förmliches Compliance-Verfahren und ohne die in den Compliance-Richtlinien vorgeschriebene Beteiligung des Betroffenen eines Compliance-Verstoßes. Das Verwaltungsgericht hat nun festgestellt, dass dies rechtswidrig war.
Der Kläger Clemens Morlok fühlt sich bestätigt: „Die Veröffentlichung von wichtigen Tatsachen, wie die IHK mit unseren Zwangsbeiträgen 2016 gewirtschaftet hat, ist kein Compliance-Verstoß. Die IHK kann nicht beliebig Schönmalerei betreiben. Nur weil wir auf Mißstände aufmerksam machen, sind wir keine Verbrecher und lassen uns den Mund nicht verbieten.“ Und Jürgen Klaffke ergänzt:„Das Verhalten der Präsidentin in den Sitzungen der Vollversammlungen ist nicht immer auf Ausgleich aller in der Vollversammlung vertretenen Interessen gerichtet. Dass ein Gericht feststellen muss, dass ihr Verhalten in der Compliance – Frage rechtswidrig ist, schadet dem Ruf der Arbeit der Vollversammlung.“ Thomas Albrecht, Unternehmer aus Esslingen fügt hinzu: „Das ist ja nicht das erste Mal, dass ihr Handeln unkorrekt war. Schon 2017 hat ihr die Rechtsaufsicht Mängel in der Sitzungsleitung bescheinigt.“