Pressemitteilung | 30.10.2020

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Kaktus-News: IHK Stuttgart beruft Sondersitzung zum Lieferkettengesetz ein

Mehr als 3 Monate nachdem Mitglieder der Kaktus-Initiative eine Sondersitzung zum Lieferkettengesetz beantragt hatten, kommt die IHK-Führung ihrer gesetzlich festgelegten Pflicht nach und beruft eine außerordentliche Sitzung der Vollversammlung für den 12.11.2020 ein.

Der Dachverband der Industrie- und Handelskammern DIHK hatte mit ihrer Pressemeldung vom 21.7.2020 einseitig gegen ein Lieferkettengesetz Position bezogen. Die IHK Stuttgart ist durch das IHK-Gesetz verpflichtet, grundsätzlich für die gesamte Wirtschaft zu sprechen. Sie muss also Forderungen von Unternehmen für und gegen ein Lieferkettengesetz transportieren. Selbst Firmen wie Primark und Nestle sprechen sich öffentlich für ein solches Gesetz aus. Damit wird offensichtlich, dass die pauschale Ablehnung des Gesetzes nicht das Gesamtinteresse der Wirtschaft wiedergibt.

„Ich will Produkte, bei denen Menschenrechte und Umwelt berücksichtigt sind“ erläutert Martina Ueberschaar, Einzelhändlerin aus Stuttgart, „das meine ich, wenn von ‘ehrbaren Kaufleuten’ die Rede ist.“

Mehrfache schriftliche Ablehnungen, Angebote vertraulicher Gesprächsrunden - Präsidentin Breuning und Hauptgeschäftsführer Schmalzl haben manche Verrenkung versucht, um die beantragte Sondersitzung zum Lieferkettengesetz zu verhindern.

„Das Lieferkettengesetz betrifft alle, deshalb ist es unsere Aufgabe, darüber zu beraten und das ist ein ganz normaler Vorgang. Warum torpediert die IHK die Diskussion über dieses Gesetzesvorhaben?“ fragt Clemens Morlok, Mitglied der Vollversammlung. „Die Vollversammlung ist das entscheidungsbefugte Gremium, nicht ein Ausschuss oder die Geschäftsführung“.

Thomas Albrecht, Unternehmer aus Esslingen ergänzt: „Gerade erst hat der DIHK vom Bundesverwaltungsgericht einen Maulkorb bekommen, er kann und darf nicht für unsere IHK  sprechen, damit ist seine Positionierung zum Lieferkettengesetz illegal und die IHK Stuttgart muss aus dem DIHK austreten!“

In dem Urteil des BVerwG 8 C 23.19 vom 14.10.2020 betont das Gericht, dass Äußerungen des DIHK erst nach Beteiligung der regionalen IHK-Gremien erfolgen dürfen und  ggf. auch abweichende Minderheitenpositionen zu berücksichtigen sind. Andernfalls kann der Austritt der IHKs verlangt werden.

„Immer mehr Unternehmen fordern den Austritt der IHK Stuttgart aus dem DIHK“ stellt Peter Schweizer, Social-Media-Spezialist aus Ludwigsburg fest, „allein 2020 will die IHK Stuttgart 3,2 Mio. € an den DIHK überweisen. Das ist 1/3 unserer Grundbeiträge.  Jeder Euro an den DIHK fördert Rechtsbruch“.

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