Pressemitteilung |23.11.2018

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Verwaltungsgericht Stuttgart gibt Klägern im Pilotverfahren gegen die IHK Stuttgart vollumfänglich Recht : Beitragsveranlagung 2012-2016 rechtswidrig

Schon seit mehreren Jahren klegen IHK – Mitglieder gegen die Beitragsveranlagung der IHK Region Stuttgart. Die Rücklagen der IHK seien viel zu hoch und entsprächen damit keiner ordnungsgemäßen Haushaltsführung. Nun hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in seiner Entscheidung vom 15. November 2018 in einem Leitverfahren der Klägerin Recht gegeben. Nach Ansicht des VG Stuttgart verstieß die Haushaltsplanung der IHK für die beklagten Wirtschaftsjahre 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 gegen geltendes Recht.

In einem mehr als 7-stündigen Verhandlungsmarathon hatte das Verwaltungsgericht bis ins kleinste Detail die  aushaltsplanung der IHK zerpflückt. „Jedes Jahr hinterfragen wir in den Haushaltsberatungen die Rücklagen“ erklärt Clemens Morlok von der Kaktus-Initiative „jedes Jahr werden 20 Millionen im Spartopf der IHK gelassen – endlich wird der IHK hier vom Gericht seine Grenze aufgezeigt.“ Und Thomas Albrecht, seit 3 Perioden Mitglied der Stuttgarter Vollversammlung, ergänzt „Das sture Festhalten der IHK –Funktionäre an rechtswidriger Geldanhäufung hat endlich ein Ende.“

„Erst am Mittwoch hatte ich in der Bezirksversammlung Ludwigsburg gefordert, die Wirtschaftsplanung für 2019 zurückzustellen, bis das Urteil verkündet wird.“ so Clemens Morlok „ es wird langsam Zeit, das die anderen Bezirks- und Vollversammlungsmitglieder unsere Anträge ernst nehmen.“

Eine erste Konsequenz muss der Rücktritt der jetzigen Präsidentin, Frau Breuning sein. Sie war von 2013-2016 im Präsidium und im Haushaltsausschuss und hat versagt.

Das Urteil bestätigt die Kritik der Kaktus-Initiative, die schon seit Jahren rechtskonforme und transparente Haushaltsführung einfordert. Ausgerechnet die kritischen Kleinbetriebe sollen jetzt durch eine neue Wahlordnung aus der Vollversammlung gedrängt werden.

„Wir erwarten jetzt, dass die Rechtsaufsicht im Wirtschaftsministerium des Landes endlich gegen das rechtswidrige Haushalten nicht nur der IHK Stuttgart vorgeht statt einfach nur zuzuschauen“, ergänzt Jürgen Klaffke, selbst Kläger gegen die Beitragsbescheide der IHK Region Stuttgart.

Dank dem Beistand des bffk konnten gleichgerichtete Verfahren jetzt auch in Heilbronn und früher schon in Ostwürttemberg und Bodensee-Oberschwaben gewonnen werden.

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