Pressemitteilung |21.01.2019

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Kaktus-Initiative fordert Sondersitzung nach Urteilen gegen IHK Stuttgart

Wie schon berichtet, hat das Verwaltungsgericht Stuttgart am 8.11.18 Recht gesprochen und die Urteile um rechtswidrige Beitragsbescheide am 14.12.18 veröffentlicht. In 3 Leitverfahren – bezogen auf verschiedene Zeiträume – hat das Gericht die Beitragsbescheide der IHK aus den Jahren 2012-2017 für rechtswidrig erklärt. Die Ausgleichsrücklage (ca. 20 Mio.) genügt nicht den gesetzlichen Vorgaben. Zur Klärung fordert die Kaktus-Initiative eine Sondersitzung der Vollversammlung.

„Leider wurde die Urteilsbegründung erst nach der letzten Vollversammlung veröffentlicht“, erklärt Thomas Albrecht, Vollversammlungsmitglied und Unternehmer aus Esslingen, „wir sehen uns deshalb gezwungen, schnellstmöglich über die Konsequenzen zu beraten.“

„Die IHK konnte in der Verhandlung Ihre Planungen nicht rechtfertigen. Das Gericht spricht sogar von einem „willkürlich ins Blaue hinein getroffenen Ansatz“, als es die Risikoprognose der IHK bewertet hat,“ wettert Clemens Morlok. „Wo waren denn die Aufsichtsorgane, als diese Haushalte eingereicht wurden?! Da müssen Fachleute ran und keine Präsidiums- und Haushaltsausschussmitglieder, die alles kritiklos übernehmen und abnicken!“

Und Jürgen Klaffke ergänzt: „Auch die Rolle der Rechtsaufsicht ist interessant, die ebenfalls ihrer Aufsichtspflicht nicht genügt hat. Die Fragen des Gerichtes hätten eigentlich von dort kommen müssen, vor allem, da die Kritik an den Haushalten und der Ausgleichsrücklage schon lange von uns bekannt war!“

Bei der nun beantragten Sondersitzung sollen die Urteile und die zu treffenden Konsequenzen besprochen werden. „Vor allem soll verhindert werden, dass – wenn die IHK in Berufung geht – die illegal gehorteten Gelder der Mitglieder, die in der Ausgleichrücklage stecken, noch schnell für Neubauten oder andere Investitionen verprasst werden, bevor sie den Mitgliedern zurückgegeben werden können,“ erläutert Peter Schweizer. „Zudem müssen alle neuen Beitragsbescheide von IHK-Seite als vorläufig eingestuft werden, sonst ertrinken die IHK und die Gerichte an neuen Widersprüchen.“

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