Pressemitteilung | 20.08.2020
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Erneut eskaliert ein Streit in der IHK vor Gericht- Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt Complianceverstoß
2018 hatte die Präsidentin der IHK Stuttgart zwei Mitgliedern der Vollversammlung vorgeworfen gegen die Compliance der IHK zu verstoßen. Diese hatten Ergebnisse der internen Revision allen Vollversammlungs-mitgliedern zugänglich gemacht. Am Montag, den 24.8.2020, 11 Uhr wird nun im Verwaltungsgericht, Schellingstr.15 Sitzungssaal 7 verhandelt.
Nachdem die IHK zwei Vollversammlungsmitgliedern, die auch Mitbegründer der Kaktus-Initiative sind, ganz offiziell einen vermeintlichen Verstoß gegen die Compliance-Richtlinie vorgeworfen hat, wehrt sich nun Clemens Morlok mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht. Dabei muss Morlok auf das Instrument einer Untätigkeitsklage zurückgreifen, weil sich die IHK mit dem von ihm förmlich erhobenen Widerspruch nicht befassen wollte. "Es ist schon typisch für den Stil der IHK-Führung, dass man mir förmlich und in rufschädigender Weise einen Compliance-Verstoß vorhält und sich dann einer unabhängigen Überprüfung entziehen will", so Morlok.
Die zwei Kakteen hatten Unterlagen der internen Revision den anderen Vollversammlungsmitgliedern zugänglich gemacht. „Diese Unterlagen sind für die Beratungen des Haushaltes und des Wirtschaftsplans relevant“ stellt Thomas Albrecht, Vollversammlungsmitglied aus Esslingen, fest „Erhebliche Probleme sollten den Vollversammlungsmitgliedern verschwiegen werden, das geht doch nicht“.
Nachdem die IHK-Präsidentin die Vorwürfe zunächst nur mündlich äußerte, hatte der Ditzinger Unternehmer unter Bezugnahme auf die Compliance-Richtlinie förmlich eine Überprüfung bei der IHK angefordert - quasi eine Selbstanzeige. Die IHK reagierte ausführlich und bestätigte und vertiefte die Vorwürfe, die Clemens Morlok solcher Verstöße bezichtigen und ihn entsprechend belasten. Daraufhin erhob Morlok förmlich Widerspruch, um die Angelegenheit zu klären.
Bereits im Umgang mit seiner Selbstanzeige wurde deutlich, dass sich die IHK selbst nicht an die Vorschriften der Compliance-Richtlinie hielt. Denn die Präsidentin der IHK hätte gemäß der Richtlinie an der Entscheidung über diese Selbstanzeige nicht beteiligt werden dürfen und vor der Veröffentlichung eines Ergebnisses hätte der Betroffene beteiligt werden müssen.
Über den Widerspruch aber mochte die IHK gar nicht mehr entscheiden. Sie erklärte, dass das offizielle Ergebnis der Überprüfung im Sinne der von der Vollversammlung beschlossenen Compliance-Richtlinie kein Verwaltungsakt sei. "Die IHK will mich also munter der Verstöße gegen IHK-Richtlinien bezichtigen, aber eine Überprüfung soll es nicht geben. Die IHK-Führung muss der eigenen Compliance-Richtlinie mehr Aufmerksamkeit und Respekt entgegenbringen.", fasst Morlok zusammen. Mit Unterstützung des Bundesverbandes für freie Kammern e.V. (bffk) hat der Ditzinger Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben.
Bei vielen Gerichtsverfahren musste sich die IHK gegen den Vorwurf zur Wehr setzen, ihr Umgang mit Geld entspreche nicht den geltenden Gesetzen. „Wir Vollversammlungsmitglieder müssen vorab über den Haushalt umfänglich informiert werden. Nur dann kann sachgerecht entschieden werden z.B. über die Erhebung von Beiträgen.“ fasst Thomas Albrecht den Kern des Konfliktes zusammen.