Pressemitteilung |18.05.2018

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Kammerkritiker wehren sich gegen den Vorwurf der Präsidentin der IHK Stuttgart.

Auch unter der neuen Führung der IHK Region Stuttgart kommt die Kammer nicht zur Ruhe. Nachdem die IHK zwei Vollversammlungsmitgliedern, die auch Mitbegründer der Kaktus-Initiative  sind, ganz offiziell einen vermeintlichen Verstoß gegen die Compliance-Richtlinie  vorgeworfen hat, wehrt sich nun Clemens Morlok mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht.

Dabei muss Morlok auf das Instrument einer Untätigkeitsklage zurückgreifen, weil sich die IHK mit dem von ihm förmlich erhobenen Widerspruch nicht befassen wollte. "Es ist schon typisch für den Stil der IHK-Führung, dass man mir förmlich und in rufschädigender Weise einen Compliance-Verstoß vorhält und sich dann einer unabhängigen Überprüfung entziehen will", so Morlok.

Die zwei Kakteen hatten Unterlagen der internen Revision den anderen Vollversammlungsmitgliedern zugänglich gemacht. „Diese Unterlagen sind für die Beratungen des Haushaltes und des Wirtschaftsplans relevant“  stellt Thomas Albrecht, Vollversammlungsmitglied aus Esslingen, fest „Erhebliche Probleme sollten den Vollversammlungsmitgliedern verschwiegen werden, das geht doch nicht“.

Nachdem die IHK-Präsidentin die Vorwürfe zunächst nur mündlich äußerte, hatte der Ditzinger Unternehmer unter Bezugnahme auf die Compliance-Richtlinie förmlich eine Überprüfung bei der IHK angefordert – quasi eine Selbstanzeige. Die IHK reagierte ausführlich und bestätigte und vertiefte die Vorwürfe, die Clemens Morlok solcher Verstöße bezichtigen und ihn entsprechend belasten. Daraufhin erhob Morlok förmlich Widerspruch, um die Angelegenheit zu klären.

Bereits im Umgang mit seiner Selbstanzeige wurde deutlich, dass sich die IHK selbst nicht an die Vorschriften der Compliance-Richtlinie hielt. Denn die Präsidentin der IHK hätte gemäß der Richtlinie an der Entscheidung über diese Selbstanzeige nicht beteiligt werden dürfen.

Über den Widerspruch aber mochte die IHK gar nicht mehr entscheiden. Sie erklärte, dass das offizielle Ergebnis der Überprüfung im Sinne der von der Vollversammlung beschlossenen Compliance-Richtlinie keinen Regelungscharakter im Sinne des § 35 LVwVfG habe.

"Die IHK will mich also munter der Verstöße gegen IHK-Richtlinien bezichtigen, aber eine Überprüfung soll es nicht geben", fasst Morlok zusammen. Mit Unterstützung des Bundesverbandes für freie Kammern e.V. (bffk) hat der Ditzinger nun Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben. "Die Zeiten, in denen sich Kammerfunktionäre im rechtsfreien Raum bewegt haben, sind lange vorbei", unterstreicht Morlok. Er fordert die IHK-Führung auf, der eigenen Compliance-Richtlinie mehr Aufmerksamkeit und Respekt entgegenzubringen.

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