Pressemitteilung |17.04.2019

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Offener Brief an die Präsidentin der IHK Region Stuttgart

Sehr geehrte Frau Breuning,

leider konnten wir uns in der letzten Vollversammlung zu vielen Punkten nicht ausreichend austauschen. Die Fülle der Themen hat Sie als Präsidentin wohl dazu veranlasst, manche Fragen nicht zuzulassen und auch Redner zu unterbrechen bzw. Beiträge abzuwürgen. Da die IHK eine Behörde mit staatlichen Aufgaben ist, nehmen wir in einem offenen Brief dazu Stellung.

Vorab ein gut gemeinter Rat: mit einem erweiterten Zeitrahmen bleibt mehr Raum für wichtige Fragen. Dies gilt umso mehr für zwei nacheinander einberufene Sitzungen.

Folgende Fragen sind noch offen und sollten ob ihrer Bedeutung kurzfristig beantwortet werden:

  • Die Leiterin der Abteilung Zentrale Dienste konnte die Berechnung der Risikoprognose nicht erläutern. Wie im Prozess am 8. Nov. 2018 und dem daraufhin ergangenen Urteil deutlich wurde, legt das Gericht großen Wert auf diese Erklärungen. Wir möchten solche Erläuterungen nicht erst vor Gericht hören, daher bitten wir Sie, uns die Berechnungen ab Seite 70 „Endgültige Abrechnung“ zu erläutern: Wenn die Absicherung minimal 25 % beträgt und dies 2.560.000 € sind, weshalb ergibt dann die erwartete Absicherung bei 50 % 5.130.000 €? Woher kommen diese 10.000 € an Mehrrisiko? Dies trifft übrigens auf viele darauf folgende Tabellen.
  • Herr Schmalzl hat in der Diskussion erklärt, dass bei bisherigen Beitragsverfahren 50 % für die IHK´en und 50 % für die Kläger entschieden wurden. Könnten Sie uns dies bitte belegen? Selbst von Kammervertretern wurde die Erfolgsquote der vom bffk betreuten Verfahren mit ca. 90 Prozent beziffert.
  • Desweiteren hatten wir in der Dezember - Vollversammlung darauf hingewiesen, dass das Arbeitsprogramm für 2019 falsche Passagen enthält. So wird für die Kausa behauptet, diese werde auf 5 Stellen aufgestockt. Richtig ist, dass hier 2 Stellen gekürzt wurden. Nun ist seit 4 Monaten keine Berichtigung erfolgt. Können wir davon ausgehen, dass Sie als Präsidentin für die Umsetzung der Vollversammlungsbeschlüsse Sorge tragen?

Wir sehen es als wesentlich an, dass die IHK als Körperschaft des öffentlichen Rechts hier größtmögliche Transparenz gegenüber den Zwangsmitgliedern pflegt und sich nicht den Anschein von Unwissenheit und Verschleierung gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Morlok

Thomas Albrecht

Jürgen Klaffke

Peter Schweizer

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