Pressemitteilung | 16.11.2020

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Rechtskräftiges Urteil des VerwG Stuttgart: Die Präsidentin der IHK Stuttgart hat gegen Grundrechte verstoßen.

 

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 24.8.2020 ist rechtskräftig. Das Gericht hat der Präsidentin der IHK Stuttgart ohne jede Einschränkung gesetzeswidriges Handeln und einen Grundrechtseingriff attestiert, als sie einem Mitglied der Vollversammlung öffentlich den Verstoß gegen die Compliance-Richtlinie vorwarf.

In der Vollversammlungssitzung der IHK Stuttgart am 7.12.2017 prallten Überzeugungen aufeinander: Während sich die IHK-Leitung in ihrem Jahresbericht 2016 für ihre gute Kammerarbeit lobte, wiesen Vollversammlungsmitglieder darauf hin, dass die Innenrevision eine vernichtende Bewertung abgegeben habe und legten Wert darauf, dass auch die anderen Vollversammlungsmitglieder Kenntnis davon erhielten. Im anschließenden Wortgefecht behauptete die Präsidentin Marjoke Breuning, die Weitergabe und Verlesung dieser Informationen sei ein Compliance-Verstoß.

Das Verwaltungsgericht hat eindeutig geurteilt:

„Es wird festgestellt, dass die Aussage der Präsidentin der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart  in der Sitzung vom 7.12.2017, die Weitergabe und Verlesung von vertraulichen Informationen zur internen Revision durch den Kläger stelle einen Compliance-Verstoß dar, rechtwidrig ist.“

Und dass „…die streitige Aussage der Präsidentin der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart als Grundrechtseingriff zu qualifizieren ist.“

 „Ich bin froh, dass diese Farce ein Ende hat“, so Clemens Morlok von der Kaktus-Initiative. „Wenn man sich überlegt: Zwei hauptamtliche Mitarbeiter der IHK, promovierte Juristen und dazu noch eine externe Rechtsanwältin mit horrenden Honoraren, vergeuden einen Haufen Geld aus unseren IHK-Beiträgen für einen Prozess, dessen Ausgang schon der normale Menschenverstand vorhersagen konnte.“

Und Thomas Albrecht, Mitglied der Vollversammlung seit 12 Jahren ergänzt: „Mit einer einfachen Entschuldigung wäre die Sache aus der Welt gewesen, aber die IHK beharrt vollkommen verbohrt auf ihren Standpunkten.“

Kai Boeddinghaus, Geschäftsführer des bffk moniert „Die IHK Stuttgart zieht aus keinem der Urteile gegen das Kammerwesen die nötigen Konsequenzen. Egal ob Austritt aus dem DIHK, falsche Grundlagen für die Beitragsberechnung, Meinungsfreiheit oder jetzt Compliance – die IHK Stuttgart zementiert ihre Meinung ohne an die Zwangsmitglieder zu denken, die das alles finanzieren müssen.“

 

Pressemitteilung 16.11.2020

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Zum Sachverhalt: Clemens Morlok, Mitglied der Kaktus-Initiative und der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart, informierte die Vollversammlung während der Beratungen über den Jahresabschluss 2016 darüber, dass die interne Revision gravierende Mängel bei der Führung einer Bildungseinrichtung der IHK festgestellt habe. Während im Revisionsbericht mehrfach das Prädikat "ungenügend" vergeben wurde, fanden sich im Lagebericht zum Jahresabschluss nur beschönigende Formulierungen.

Die IHK-Führung - insbesondere die Präsidentin - sah nicht etwa sich im Unrecht wegen der Falschinformationen gegenüber der Vollversammlung, sondern Morlok wegen eines Verstoßes gegen die Compliance-Richtlinie. Die IHK-Präsidentin bezichtigte in der Vollversammlungssitzung Morlok ohne förmliches Compliance-Verfahren und ohne die in den Compliance-Richtlinien vorgeschriebene Beteiligung des Betroffenen eines Compliance-Verstoßes. Das Verwaltungsgericht hat nun festgestellt, dass dies rechtswidrig war.

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