Pressemitteilung |13.06.2019

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IHK beugt sich den Forderungen der Kaktus-Initiative

Die IHK Region Stuttgart versendet neue Beitragsbescheide für die Wirtschaftsjahre 2012-2017 mit einen Vorläufigkeitsvermerk und betont, dass die Bescheide nach Verfahrensabschluss automatisch geändert werden. Damit kommt die IHK Region Stuttgart mehr oder weniger heimlich den Forderungen der Kaktus-Initiative nach.

Nach den – für die IHK katastrophalen – Entscheidungen des Verwaltungsgericht Stuttgart vom 15. November 2018 hatte die Kaktus-Initiative gefordert, alle Bescheide nur noch vorläufig zu erteilen. Die IHK hatte Berufung beim VGH Mannheim eingelegt, erfüllt nun aber doch die Forderungen der Kaktus-Initiative.

„Endlich“ freut sich Jürgen Klaffke, Mitglied der Kakteen „dieser kleine Verwaltungsakt gibt allen IHK Mitgliedern die Möglichkeit, von unseren Erfolgen zu profitieren.“ Clemens Morlok, Unternehmer aus Ditzingen, ergänzt „Aber es ist nur ein Teilerfolg! Gegen die Bescheide für 2018 und 2019, muss weiter Widerspruch eingelegt werden. Nur dann kann eine Rückerstattung auch für diese Jahre erfolgen!“

Für 2017 hatte die IHK eine neue Risikoberechnung eingeführt, die aber vom VerwG Stuttgart als unzureichend verworfen wurde. „Genau diese Berechnungen dienen aber 2018 und 2019 als Grundlage.“ betont Thomas Albrecht, „es ist uns unverständlich, weshalb diese Bescheide nicht auch vorläufig erlassen werden“.

Peter Schweizer, Mitglied der Vollversammlung fordert „Um ganz sicher zu gehen, sollte – egal ob Vorläufigkeitsvermerk oder nicht – immer vorsorglich Widerspruch gegen jeden Beitragsbescheid eingelegt werden. Nur so ist sichergestellt, dass auch z.B. Verjährungsfristen nicht vergessen werden – und solche Gerichtsverfahren können ja sehr lange dauern.“

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