Pressemitteilung | 13.04.2016

Kaktus-Initiative ruft zum Widerspruch gegen die Beitragsbescheide der IHK Region Stuttgart auf.

Stuttgart 13.04.2016

Wieder einmal zeigen sich die Verantwortlichen der IHK Region Stuttgart unbeeindruckt von höchstrichterlichen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts. Die Mitglieder der kammerkritischen Kaktus-Initiative rufen daher zum Widerspruch gegen die aktuell versandten Beitragsbescheide auf.

Der seit Jahren schwelende Streit zwischen Kammerkritikern und IHK-Leitung über die rechtswidrig hohen Rücklagen der IHK Region Stuttgart findet mit dem Widerspruch-Aufruf der Kaktus-Initiative einen neuen Höhepunkt. Die Kritiker begründen ihren Widerspruch mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 2015 (BVerwG 10 C 6.15), in dem das höchste Gericht klare Regeln für die Bildung von Rücklagen aufstellt: so darf eine IHK keine unangemessen hohen Rücklagen bilden und muss das Gebot der Schätzgenauigkeit und das Verbot der Vermögensbildung beachten.

Seit 2003 liegt die Ausgleichsrücklage der IHK Region Stuttgart bei über 20 Mio. Euro. Diverse Wirtschaftskrisen haben nicht dazu geführt, dass aus dieser Rücklage Geld benötigt wurde. Auch im Wirtschaftsplan für 2016 wird kein negatives Ergebnis erwartet.

Dennoch berücksichtigt die IHK auch in diesem Jahr bei der Festlegung der Beitragsbescheide diese Tatsache erneut nicht.

Clemens Morlok, Mitglied der Kaktus-Initiative, ist verärgert: „Es wundert schon, das jedes Jahr die Schätzung der möglichen Ergebnisschwankung gleich ist. Hier wird seit 12 Jahren Geld gebunkert – von unseren Beiträgen. Das Präsidium zeigt mit dem erneuten Verstoß gegen die Vorgaben, was man von einer demokratischen Rechtsprechung hält. Die Dummen sind die Zwangsmitglieder, denen gegen diese Missachtung höchstrichterlicher Entscheidungen nur der Klageweg bleibt.“ Peter Schweizer, ebenfalls Mitglied der Kaktus-Initiative, ergänzt: „Wir sitzen hier in einem Gremium, das sich zum wiederholten Male gefallen lassen muss, dass der Hauptgeschäftsführer Richter Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts als für Stuttgart nicht zulässig bezeichnet und seine Kritiker dazu auffordert, den Klageweg zu beschreiten. Das hat mit einem demokratischen Parlament der Wirtschaft leider überhaupt nichts mehr zu tun!“

„Den Zwangsmitgliedern bleibt leider kein anderer Weg, als Widerspruch einzulegen, um diesem Treiben ein Ende zu machen!“, so Morlok weiter. Die Kaktus-Initiative fordert daher alle Zwangsmitglieder der IHK Region Stuttgart zum Widerspruch gegen die Beitragsbescheide mit Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auf und bietet dafür auch ihre Unterstützung an. Zusätzlich muss die Ausgleichsrücklage aufgelöst werden und die zu viel bezahlten Beiträge zurückerstattet werden.

Über die Kaktus-Initiative:

In der Kaktus-Initiative finden sich seit 2011 kritische Mitglieder der IHK Region Stuttgart zusammen, die eine bessere IHK fordern, die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft und eine freie Kammerwahl, mehr Transparenz, eine Stärkung der Mitbestimmungsrechte und eine gerechtere Lastenverteilung der Beiträge.

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