Pressemitteilung | 13.03.2017

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Kompetenzüberschreitung des Hauptgeschäftsführers der IHK Stuttgart vor dem Verwaltungsgericht.

Gegen Ende seiner Amtszeit muss sich Andreas Richter, Hauptgeschäftsführer der IHK Region Stuttgart am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht verantworten. Der Vorwurf: Kompetenzüberschreitung.

„Herr Richter polemisierte in Pressemitteilungen gegen die Kaktus-Initiative – aber als Geschäftsführer müsste er bei den Auseinandersetzungen im Parlament der Wirtschaft die größtmögliche Zurückhaltung und Ausgewogenheit walten lassen“ erläutert der Kläger Klaus Steinke, Mitglied der Kaktus-Initiative.

Nachdem die IHK schon bei der Plakataktion für S21 diese Ausgewogenheit vermissen ließ und vom Verwaltungsgericht abgestraft wurde und auch in Hamburg die Richter der IHK polemische Äußerungen untersagten, sorgt dieser Prozess wieder für Unruhe bei der IHK.

„Die IHK verwendet ihre ganze Kraft darauf, die Kaktus-Initiative auszugrenzen“, ergänzt Clemens Morlok, ebenfalls Unternehmer der Kaktus-Initiative, wir haben – trotz der Wahl-Kampagne ­der IHK - unseren Anteil von 22 auf 33 Sitze steigern können. Trotzdem fährt die IHK einen Konfrontationskurs und schadet sich, indem sie uns jede Beteiligung an Entscheidungs- und Kontrollgremien verwehrt.“

Thomas Albrecht, Kaktus Gründungsmitglied fügt an „Die IHK Compliance-Beauftragte Frau Dr. Herre, in deren Aufgabenbereich durchaus die Ahndung und Vermeidung solcher Rechtsverstöße fällt, zeichnet sich durch Untätigkeit aus. Durch ihre gleichzeitige Stellung als Geschäftsführerin ist sie denkbar ungeeignet, Verstöße ihres Vorgesetzten zu verfolgen.“

Das Verwaltungsgericht verhandelt am 16.3. um 11.00 Uhr in Stuttgart, Augustenstr.5.

Am Abend findet um 19:30 im Fitz-Zentrum für Figurentheater, Eberhardstr. 61, Stuttgart ein Informationsabend der Kaktus-Initiative statt. Kai Boeddinghaus, Geschäftsführer des bffk ( Bund für Freie Kammern) informiert über die aktuelle Entwicklung in der IHK-Rechtsprechung und über die IHK-Wahlen in Hamburg und Berlin.

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