Pressemitteilung | 12.06.2020

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Urteil zur Meinungsfreiheit rechtskräftig

 

 Das Urteil vom 17.2.2020 des Landgerichtes Stuttgart zugunsten eines Mitglieds der Vollversammlung der IHK Stuttgart ist rechtskräftig. Das Foto der IHK Stuttgart mit dem Slogan „Ehrbare Kaufleute oder Rechtsbrecher“ darf weiter verbreitet werden. Die IHK muss sich diese Kritik gefallen lassen.

 „Wir sind froh, dass jetzt auch das Präsidium der IHK eingesehen hat, dass eine Fortführung dieses Rechtstreites nur Kosten und einen Imageverlust für die IHK gebracht hätte“, erklärt Clemens Morlok, Mitglied der Vollversammlung. „Weshalb dieser Rechtsstreit mit teuren Anwälten vor dem Landgericht geführt werden musste, wird noch zu klären sein.“

 Martina Ueberschaar, Unternehmerin aus Stuttgart ergänzt „Die Sachfragen hätte man auch vor dem Amtsgericht ohne Anwaltszwang wesentlich günstiger verhandeln und entscheiden können. Wir vermuten, dass durch die deutlich höheren Kosten bei Landgerichtsverfahren der Beklagte eingeschüchtert und weitere Kritiker abgeschreckt werden sollten.“

 Peter Schweizer, Beklagter, freut sich: „Ich bin glücklich, dass auch weiterhin die Meinungsfreiheit ein wesentlich höheres Gut darstellt, als Befindlichkeiten des Hauptgeschäftführers Schmalzl und der IHK. Was mich wundert: Niemand ist auf mein Gesprächsangebot nach dem Urteil eingegangen.“

 „Das zeigt, dass die IHK nicht an einem Miteinander interessiert ist. Hier zählt nur der Machterhalt, egal, was es kostet“, erklärt Jürgen Klaffke, seit 8 Jahren als Kaktus-Mitglied in der Vollversammlung. „Die Zwangsmitglieder in der IHK wollen allerdings durchaus wissen, was dieser unnötige Prozess, verursacht von der Hauptgeschäftsführung, die IHK und damit ihre Zwangsmitgliedern gekostet hat.“

Das nächste Gerichtsverfahren steht nun am 13. Juli vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart an. Mitglieder der Vollversammlung wehren sich gegen den Vorwurf der Präsidentin Breuning, gegen die Compliance-Richtlinien verstoßen zu haben. Sie hatten den Mitgliedern der Vollversammlung die katastrophalen Ergebnisse der internen Revision des IHK Bildungshauses mitgeteilt.

 „Ohne ein Compliance-Verfahren hat uns die Präsidentin diesen Verstoß vorgeworfen“, erläutert Thomas Albrecht, Mitglied der Vollversammlung in der dritten Wahlperiode. “Wir fühlen uns zu Unrecht angegriffen. Diese Missstände müssen dem Parlament der Wirtschaft bei den Haushaltsberatungen offengelegt werden. Schließlich finanzieren wir die IHK durch unsere Zwangsbeiträge.“

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