Pressemitteilung | 30.06.2015

IHK Präsidium sieht keine Notwendigkeit zu handeln

Kaktusinitiative kritisiert starre Haltung des IHK-Präsidiums zum Kooptationsurteil des Bundesverwaltungsgerichts

In seinem Urteil vom 16.6.2015 setzt das Bundesverwaltungsgericht enge Grenzen für eine Kooptation (mittelbare Zuwahl) in die Vollversammlung der IHK. Noch liegt die ausführliche Urteilsbegründung nicht vor, aber die Vorabinformation des Gerichts stellt klar, dass die bisherigen Kooptationen höchstwahrscheinlich unzulässig sind. „Wir hoffen, dass die derzeit 17 Zugewählten bis zur Vorlage des ausführlichen Urteilstextes von Ihrem Stimmrecht keinen Gebrauch machen“ betont die Kaktusinitiative „Die Zuwahl karikiert den Wählerwillen und widerspricht unserem Demokratieverständnis.“ In der Vollversammlungssitzung vom 29. Juni 15 hat das Präsidium eine sofortige Anwendung des Urteils abgelehnt. Die bisherigen Kooptierten können also weiterhin abstimmen. Auf Nachfrage der Kaktus-Initiative, dass die Kooptierten ihre Stimmrechte doch vorerst ruhen lassen sollten, reagierte das Präsidium mit Ablehnung. Es wolle erst ein Gutachten in Auftrag geben, das sich mit der Kooptation auseinandersetze und Vorschläge in der Folge erarbeiten solle. Die Kaktus-Initiative ist der Meinung, dass manche knappe Abstimmungen (auch Satzungsänderungen) anders ausgefallen wären, hätten die Kooptierten kein Stimmrecht gehabt. Die Rechtsaufsicht muss prüfen, ob Beschlüsse und auch die Beschlussfähigkeit ganzer Sitzungen durch die Verwerfung der Zuwahl hinfällig sind.

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