Jetzt Widerspruch einlegen gegen unrechtmäßige Beitragsbescheide!

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Zwangsmitgliedschaft stoppen, Transparenz schaffen!

Liebe Unternehmer!


Das Bundesverwaltungsgerichts hat am 9. Dezember 2015 (BVerwG 10 C 6.15) ein Urteil gefällt, in dem das höchste Gericht klare Regeln für die Bildung von Rücklagen innerhalb einer Industrie- und Handelskammer aufstellt: so darf eine IHK keine unangemessen hohen Rücklagen bilden und muss das Gebot der Schätzgenauigkeit und das Verbot der Vermögensbildung beachten.

Seit 2003 liegt die Ausgleichsrücklage der IHK Region Stuttgart bei über 20 Mio. Euro. Diverse Wirtschaftskrisen haben nicht dazu geführt, dass aus dieser Rücklage Geld benötigt wurde. Auch im Wirtschaftsplan für 2016 wird kein negatives Ergebnis erwartet. Dennoch berücksichtigt die IHK auch in diesem Jahr bei der Festlegung der Beitragsbescheide diese Tatsache erneut nicht.

Die Kaktusinitiative ruft daher alle Zwangsmitglieder auf, gegen die aktuell verschickten Beitragsbescheide Widerspruch einzulegen. 

Ein ausführlicher Bericht ist hier zu finden: https://www.bffk.de/aktuelles/rechtswidriges-millionenvermoegen-gericht-kippt-beitragsbescheid.html.

Lassen Sie sich dieses Verhalten nicht gefallen, legen Sie Widerspruch ein! Nutzen Sie unsere Mustervorlage, die Sie hier herunterladen können.

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