Antrag zur Sondersitzung Lieferkettengesetz am 12.11.2020

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Antrag zur Sondersitzung Lieferkettengesetz

Die Vollversammlung beschließt, dass die IHK Region Stuttgart sich folgendem Statement anschließt:

 

„Unsere Verantwortung in einer globalisierten Welt

Für eine gesetzliche Regelung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten

 

Gemäß den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte tragen Unternehmen Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten – auch in ihren Wertschöpfungsketten. Einige Unternehmen haben bereits Schritte unternommen, um ihrer Verantwortung nachzukommen. Die Erfahrung zeigt aber, dass freiwillige Selbstverpflichtungen allein nicht ausreichen. Es bedarf verbindlicher Sorgfaltspflichten, die von allen angemessen umgesetzt werden.

Eine gesetzliche Regelung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten würde zu Rechtssicherheit und gleichen Wettbewerbsbedingungen („level playing field“) beitragen. Sie würde sicherstellen, dass für alle der gleiche Standard gilt und kein Unternehmen sich ohne Konsequenzen seiner Verantwortung entziehen oder Gewinne auf Kosten von Mensch und Natur machen darf. Das erwarten auch die Beschäftigen, die Kunden, die Investoren und die Öffentlichkeit von uns.

Wir begrüßen es, wenn mit einem Sorgfaltspflichten-Gesetz in Deutschland der Weg für eine anspruchsvolle europäische Regelung geebnet wird.“

(Original-PDF im Anhang)/

https://www.business-humanrights.org/de/schwerpunkt-themen/mandatory-due-diligence/gesetz/

https://lieferkettengesetz.de/pressemitteilung/zum-tag-der-industrie-grosse-unternehmensverbaende-wollen-rueckschritte-beim-menschenrechtsschutz-initiative-lieferkettengesetz-zeigt-einflussnahme-von-unternehmensverbaenden-auf-positionen-des-wir/

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