Beschlussantrag 1 zur Sondersitzung eingereicht 3.6.2020

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Rahmenbedingungen Konjunktur-Förderprogramma

Die IHK Region Stuttgart soll sich bei den politischen Entscheidungsträgern dafür einsetzen, dass bei den Konjunktur-Förderprogrammen die Einhaltung folgender Eckpunkte sichergestellt wird:

 - Es werden nur Produkte und Dienstleistungen gefördert, die nachweislich klimaneutral sind. Eine Evaluation durch die Vergabestelle soll spätestens 1 Jahr nach Vergabe erfolgen. Werden die Ziele nicht erreicht, müssen Förderungen zurückgezahlt werden.

- Während des Förderzeitraumes erfolgen keine Ausschüttungen und Zahlungen von Dividenden. Bei Einzelfirmen und Personengesellschaften darf die Gewinnentnahme ein vor Beginn der Förderung festgelegtes fiktives Gehalt nicht überschreiten.

- Während des Förderzeitraumes dürfen keine Betriebe oder Betriebsteile geschlossen oder verlegt werden.

Jürgen Klaffke

Clemens Morlok

Ulrich Beutenmüller

Barbara Maisch

Martina Ueberschaar

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