Antrag zur Vollversammlung 3.12.2020 Prüfung der Pensionen
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Prüfung der Pensionen
Antrag auf Prüfung der Pensionen VV 3.12.2020
Die Vollversammlung beauftragt die Geschäftsleitung, die Pensionen nach den Maßgaben des Urteils BAG 3 AZ R 410/19 vom 13.10.2020 zu prüfen und – falls möglich- eine entsprechende Deckelung durchzuführen.
In dem Urteil wird zusammenfassend erklärt „Sowohl die Einführung der sog. Nettolimitierung zum Abbau einer planmäßigen Überversorgung als auch die Änderung der Anpassungsregelung waren ausreichend sachlich gerechtfertigt.“
Da die hohen Pensionslasten mit Zahlungen in 2019 von 5,2 Mio. € und Rückstellungen von 104,5 Mio. € hohe Belastungen des Haushaltes darstellen, müssen auch hier Einsparungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden.