Antrag zur Vollversammlung 3.12.2020 Beitragsrückzahlungen an alle Unternehmen

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Beitragsrückzahlung an alle Unternehmen und nicht nur an die Kläger

 

Beschlussvorschlag:

Die IHK-Beiträge der letzten Jahre sind – so das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts – Unrecht. Die VV beschließt: Die IHK Region Stuttgart erstattet die zu Unrecht vereinnahmten Beiträge allen Mitgliedsunternehmen zurück und nicht nur den obsiegenden Klägern.

Begründung:

Die IHK-Mitglieder erwarten ein ethisches Vorgehen der IHK, so wie ein ehrbarer Kaufmann handeln würde. Durch die zu Unrecht vereinnahmten Beiträge sowie die Kosten des jahrelangen Rechtsstreits ist das Vertrauensverhältnis der Mitglieder zu ihrer IHK ohnehin belastet. Es darf durch eine nun folgende Ungleichbehandlung der Mitglieder nicht noch tiefergehend gestört werden.

Die IHK Region Stuttgart wird ihrer, aus dem Urteil erwachsenen, Verantwortung gerecht, und stellt zumindest Beitragsgerechtigkeit gegenüber all den IHK-Mitgliedern her, die im Vertrauen auf ein rechtlich korrektes Handeln der IHK ihre Beitragsbescheide bezahlt haben.

Informationsbedarf zum Beschlussvorschlag:

Die Rückstellung für Rechts- und Beratungskosten ist im Jahresabschluss für das Berichtsjahr 2019 (Seite 26) mit 1.138.766 Euro beziffert und enthält Rückgewährsansprüche der Mitglieder. In welcher Höhe belaufen sich, im Falle einer entsprechenden Beschlussfassung, die zu erstattenden Rückgewährsansprüche der Mitglieder?

 

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